Das ist Information, keine Empfehlung. Wir raten nicht dazu, etwas einzunehmen. Unter 18 oder mit einer Essstörung, auch einer früheren: Dieser Text richtet sich nicht an dich, Anlaufstellen findest du hier. Bei Schwangerschaft, Stillzeit, Nierenerkrankungen oder Medikamenten frag vorher ärztlich nach.
Was geprüft wird und was nicht
Anders als Arzneimittel werden Nahrungsergänzungsmittel vor dem Verkauf nicht behördlich geprüft und zugelassen. Wer sie verkauft, zeigt sie beim BVL an und ist selbst für die Sicherheit verantwortlich.[1]
Das BfR schlägt Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe vor. Sie sollen als Grundlage für verbindliche Regeln auf EU-Ebene dienen.[2] In unseren Artikeln nennen wir diese Vorschläge, weil sie die beste deutsche Orientierung sind.[3]
Das BfR schreibt, dass eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung den gesunden Körper mit allen lebensnotwendigen Stoffen versorgt, und nennt die Einnahme deshalb in den meisten Fällen überflüssig. Ausnahmen gibt es, etwa bei einseitiger Ernährung.[4]
Was eine zugelassene Angabe bedeutet
Gesundheitsbezogene Aussagen über Lebensmittel sind in der EU nur erlaubt, wenn sie zugelassen sind.[5] Die Liste steht im EU-Register, und jede Angabe gilt nur mit ihrer Bedingung, zum Beispiel einer Mindestmenge.[6][7]
Eine Formulierung wie „trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei“ beschreibt, wofür der Körper einen Stoff braucht. Sie sagt nicht, dass mehr davon mehr bringt oder dass ein Präparat etwas ändert, wenn du gut versorgt bist.
| Stoff | Stand im EU-Register | Artikel |
|---|---|---|
| Kreatin | Zwei Angaben zugelassen, beide mit 3 g am Tag. Angaben zu Aufmerksamkeit und Gedächtnis nicht zugelassen[6] | Kreatin |
| Magnesium | Mehrere Angaben zugelassen, Angaben zu Blutdruck und Blutzucker nicht[6] | Magnesium |
| Vitamin D | Mehrere Angaben zugelassen[6] | Vitamin D |
| Omega-3 (DHA und EPA) | Mehrere Angaben zugelassen, jeweils mit Mindestmengen[6] | Omega-3 |
| Kalium und Getränke mit Elektrolyten | Einzelne Angaben zugelassen, bei Getränken mit genauer Zusammensetzung[6] | Elektrolyte |
| Bor | Keine Angabe zugelassen[6] | Bor |
| Koffein | Keine Angabe zugelassen[6] | Koffein |
| L-Carnitin | Keine Angabe zugelassen[6] | Fatburner und Abnehmmittel |
So liest du Werbung und Studien
- Wie groß war die Studie, wie lange lief sie, und gab es eine Vergleichsgruppe mit Placebo?
- An wem wurde gemessen? Ergebnisse von jungen Sportlern gelten nicht automatisch für dich.
- Eine Auswertung vieler Studien wiegt mehr als eine einzelne. Sie ist aber nur so gut wie die Studien darin.
- Angaben über Dauer und Ausmaß der Gewichtsabnahme sind bei Lebensmitteln nicht zulässig.[5] Wer damit wirbt, verlässt den erlaubten Rahmen.
- Mehrere Produkte addieren sich. Rechne zusammen, wie viel eines Stoffs insgesamt in Pulver, Kapseln und angereicherten Lebensmitteln steckt.
Wo Risiken liegen
Nicht immer ist drin, was draufsteht. Eine Untersuchung von 634 Produkten aus 13 Ländern fand in den Jahren 2001 und 2002 in rund 15 % der Produkte ohne Hormone auf dem Etikett trotzdem anabole Steroide.[8] Das ist alt, aber für Menschen im Wettkampfsport bleibt es ein Thema.
Das BfR weist außerdem darauf hin, dass sich Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel gegenseitig beeinflussen können.[4]
Wann du ärztlich nachfragen solltest
- Bei Schwangerschaft und in der Stillzeit
- Bei Nierenerkrankungen und anderen chronischen Erkrankungen
- Wenn du regelmäßig Medikamente nimmst
- Vor Blutuntersuchungen: Sag, was du einnimmst. Kreatin zum Beispiel kann den Kreatininwert verändern.[9]
Bei Essstörungen, auch früheren, und unter 18 Jahren bieten wir hier keine Anregung, etwas einzunehmen. Anlaufstellen stehen unter Wann du ärztlichen Rat holen solltest und beim Beratungstelefon des BIÖG.[10]
Die App ersetzt keine medizinische Beratung.
Quer dazu
Quellen
- BVL: Themenseite Nahrungsergänzungsmittel
- BfR: Aktualisierung 2023 der Höchstmengenvorschläge für Vitamin D
- BfR: Aktualisierte Höchstmengenvorschläge für Vitamine und Mineralstoffe, Stellungnahme 006/2024
- BfR: Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln
- Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel
- Europäische Kommission: EU-Register für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, abgerufen im November 2026
- Verordnung (EU) Nr. 432/2012 zur Festlegung einer Liste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben, konsolidierte Fassung
- Geyer H et al.: Nutritional supplements cross-contaminated and faked with doping substances. J Mass Spectrom, 2008
- Tsiaras A et al.: The Effect of Creatine Supplementation on Kidney Function: A Systematic Review and Meta-Analysis of Randomized Controlled Trials. J Ren Nutr, 2026
- BIÖG: Hilfe finden bei Essstörungen